Rechtlicher Rahmen

EuroDreams

Die Aktivitäten von Swisslos als gemeinnütziges Lotterieunternehmen in der deutschsprachigen Schweiz und im Kanton Tessin basieren auf:

Bundesgesetz über Geldspiele

vom 29. September 2017, sowie die entsprechende Ausführungsverordnung vom 7. November 2018.

Interkantonale Vereinbarung

betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Interkantonales Konkordat

über Geldspiele (GSK) vom 20. Mai 2019.

Statuten

vom 3. Dezember 2021.

Cookie-Richtlinie

Informationen über die Verwendung von Cookies auf unserer Website und Ihre Rechte bezüglich der Cookie-Einstellungen.

DatenschutzCookies
Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen für EuroDreams und andere Lotterien.

AGBTeilnahme

Rechtliche Hinweise

Swisslos betreibt EuroDreams auf Grundlage der Zusammenarbeit mit dem lizenzierten Betreiber Swisslos Intercantonal Lottery und arbeitet gemäß den Regeln der Schweizer Glücksspielaufsichtsbehörde (GESPA), die Nachfolgerin der ehemaligen Lotterie- und Wettkommission (Comlot) ist.

Alle Aktivitäten von Swisslos und EuroDreams unterliegen den strengen Schweizer Glücksspielgesetzen und -vorschriften, die sicherstellen, dass Spiele fair, transparent und verantwortungsvoll durchgeführt werden.